nachfolgend auch als Kunde oder Model benannt.
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​ ​ ​ Der Kunde verpflichtet sich die Geschäftsbedingungen und den Vertrag sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Der Kunde stimmt außerdem den aktuellen Datenschutzrichtlinien der Fotografin zu.
§2 gebuchte Leistungen ​
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​ ​ ​ ​ ​ ​ Der Vertrag gilt für folgende gebuchte Leistungen und wird zwischen Fotografin und Kunde geschlossen.
Als Honorar werden die, auf der Website zu entnehmenden Preise, in EUR vereinbart. Eine Anfahrtsgebühr kann gegeben falls anfallen, wenn der Shooting-Ort außerhalb eines 25km Radius um 46236 Bottrop stattfindet. Mehr dazu in §3.
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Das Shooting soll stattfinden mit: * Pflichtfeld
Gebuchtes Paket * Pflichtfeld
Zusatzleistungen * Pflichtfeld
§3 Honorar und Vergütung
Die Abrechnung und Vergütung der fotografischen Leistungen richten sich nach den aktuellen Preisen der Fotografin. Diese sind jederzeit bei der Fotografin anzufragen oder der offiziellen Website von Sabrina Einig Fotografie zu entnehmen.
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Mögliche zusätzlich anfallende Kosten, die dem aktuellen Shootingpreis hinzugerechnet werden und das Honorar der Fotografin ergänzen:
Anfahrtskosten: 0,30 € / pro angefangenen Kilometer (ab 25 km Entfernung um 46236 Bottrop) für die Hin- und Rückfahrt. Da Shootings im Umkreis von 25km in jedem Shootingspaket bereits inkludiert sind wir ein Betrag von 15€ (50km) von der Gesamtanfahrt abgezogen.
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Übernachtungskosten : richten sich nach dem lokalen Begebenheiten und Hotel kosten
Das gesamte Honorar wird vor dem eigentlichem Shooting fällig. Der Betrag kann entweder vorab per PayPal zuzugl. Paypalgebühren oder Banküberweisung beglichen werden, oder gegebenenfalls auf Anfrage direkt am Tag des Shootings in Bar vor Ort.
§4 Buchung der Leistungen
Kunden können online, telefonisch oder auch per E-Mail, für ein Fotoshooting bei Sabrina Einig Fotografie anfragen.
Für die verbindliche Buchung eines Termins werden die vollständigen Kontaktdaten des Kunden nötig. Die Fotografin erstellt daraufhin diesen Fotografie-Vertrag, der im Vorfeld zur Kenntnis genommen werden muss. Für Fragen zu den Leistungen und zum Vertrag selbst, steht die Fotografin jederzeit zur Verfügung.
Sobald der Kunde eine verbindliche Terminreservierung von Sabrina Einig Fotografie erhalten hat, wird dieser Termin für den Kunden freigehalten. Eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50% des Sootingspreises wird direkt fällig, die Anfahrt und das restliche Honorar müssen, spätestens 72 Stunden vor dem Shooting, vollständig beglichen werden. Auf Anfrage ist auch eine Bar Zahlung vor Ort, am Tag des Shooting möglich.
§5 Stornierung durch den Kunden
Sobald der Kunde eine verbindliche Terminreservierung von Sabrina Einig Fotografie erhalten hat, wird dieser Termin für den Kunden freigehalten.
Im Falle eine Stornierung von weniger als 24 Stunden vor dem verbindlich gebuchten Shootingtermin, behält sich die Fotografin vor eine Stornierungsgebühr in einer Höhe von bis zu 100% der gebuchten Shootinggebühr zu erheben.
Die genaue Höhe der Stornierungsgebühr liegt im eigenen Ermessen der Fotografin und hängt von dem bereits entstanden Aufwand und einer möglichen spontanen Neubuchung des Termins ab. Im Falle von regnerischem/schlechten Wetter oder Verletzung und Krankheit, die ein Shooting unmöglich macht, kann das Shooting ohne Stornierungsgebühr, jederzeit ( auch mehrmals erneut) verschoben werden.
§6 Stornierung von durch die Fotografin
Sollte die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit oder ungünstiger Wetterverhältnisse den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Die Fotografin versucht, soweit es ihr möglich ist, zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Bereits bezahlte Leistungen werden bei keinem neu Zustande kommenden Ersatztermins, vollständig zurückerstattet.​​
§7 Allgemeine Bedingungen zum Ablauf des Shootings
Das Wohlergehen von Tier und Mensch steht bei jedem Shooting an oberster Stelle.
Der Ablauf und die Umstände des Shootings sollten immer PRO Tier ablaufen.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, im Falle von Verstößen gegen das Tierwohl ein Shooting jederzeit abzubrechen und den bisher entstanden Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist für sein Tier vor und während und nach dem Fotoshootings verantwortlich.
Eventuell entstehende Schäden, durch das Tier oder den Kunden, müssen durch den Kunden getragen werden. Jedes Tier sollte haftpflichtversichert sein. Der Kunde ist zudem während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet die Fotografin nicht. Fotoshootings, insbesondere mit Tieren und im Freien finden nie ohne jegliches Schadensrisiko statt.
Gegen einen Unfall oder Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Die Fotografin übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle jeglicher Art. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fotoshootings die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
Die Fotografin übernimmt zudem keinerlei Haftung für während des Shootings verloren gegangener Gegenstände des Kunden. Achten Sie als Kunde daher selbst darauf welche Wertgegenstände sie zum Shooting mitbringen, und wie sie diese während des Shootings aufbewahren, um das Risiko eines Diebstahl oder ein Verlorengehen zu minimieren.​
§8 Ablauf nach dem Shooting
​Der Kunde erhält innerhalb von 12 Tagen nach dem Shooting einen persönlichen und passwortgeschützten Zugang zu einer Auswahlgalerie. Die hier einzusehenden Bilder sind lediglich grundoptimiert und entwickelt, nicht vollständig Retuschiert und high-end bearbeitet. Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die Bestandteil des Auftrages sind bzw. die er käuflich erwerben möchte. Im Falle von mehr, der im ursprünglichen Vertrag/Paket enthaltenen, Bilder verpflichtet sich der Kunde den zusätzlich anfallenden Betrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Eine Reklamation nach Ablauf der 14 Tage, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Es ist dem Kunden untersagt Screenshots oder anderweitige Kopien, der ihm in der Auswahlgalerie zugänglich gemachten Bilddateien zu erstellen. Die Bilder werden ausschließlich durch die Fotografin selbst bearbeitet. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der auf dem Social Media Kanälen und der Website gezeigten Bilder einen Eindruck verschaffen. Ein Reklamationsrecht von Mängeln in der Bildbearbeitung besteht für 14 Tage. Ein “nicht gefallen” des Bilder durch den Bildstil stellt keinen Mangel dar und ist daher von der Reklamation ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung erfolgt erst nach vollständigem Begleichen des gesamten Betrags.
§9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Sabrina Einig Fotografie steht, wenn nicht anders vereinbart, das alleinige Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Eigentümerin der Bilder bleibt die Fotografin.
Fotoaufnahmen werden ausschließlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn entstandenen Bilder. Diese sind ausschließlich privat zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Freunde und Familienmitglieder.
Eine weitere Bearbeitung der Bilder (zum Beispiel mit Filtern auf Social Media) und deren Verbreitung ist nicht gestattet. Der Kunde ist jedoch berechtigt die Bilder auf Social Media oder als Profilbild zu verwenden, eine entsprechende Kennzeichnung (Wasserzeichen auf dem Bild und Fotografennennung) vorausgesetzt.
Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und auf kommerziellen Social Media-Accounts, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenz Vereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für beispielsweise kommerzielle Zwecke, ist die Fotografin unverzüglich zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.
Sabrina Einig Fotografie ist nicht gehindert, diese entstanden Bilder Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenes kommerziellen Materials zu nutzen.Eine unbefugte Weitergabe von Bildern an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Sabrina Einig Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
§10 Schadensersatz und Vertragsstrafe
Bei einer fehlenden oder falschen Urheberkennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Honorar der Fotografin zu zahlen.
Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten Honorars zu zahlen.
Dazu zählt unter anderem auch die Teilnahme an Gewinnspielen und Einsendung der Bilder, bei denen das Urheberrecht vorausgesetzt wird. Dieses obliegt ausschließlich der Fotografin. Der Kunde ist daher nicht berechtigt ohne vorherige Einwilligung an solchen teilzunehmen.
§11 Haftungsausschlüsse
Die Fotografin haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Bildstil. Auf der Webseite der Fotografin, sowie auf deren Social Media Kanälen kann sich der Kunde einen Eindruck des Bildstils einholen. Der Kunde kann jederzeit eigene Wünsche äußern, die die Fotografin Umzusetzen versucht. Trotzdem bleibt die Fotografin ihrem BIldstil treu. Ihr steht die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, ihrer BIlder zu. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, besteht dadurch kein Sachmangel laut § 434 BGB bzw. § 633 BGB. Eine Mangelanzeige oder Reklamation ist auf Grund dessen ausgeschlossen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.
Hiermit versichert der Kunde, die Vertragsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.
Unterschrift und Datum Kunde Unterschrift und Datum Erziehungsberechtigter
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